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Der gegenwärtige Zustand der Jurisdiktion in Deutschland


„Wenn Recht zu Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht!“ die
Anwendung dieser Weisheit, unbekannten Ursprungs, hat sicher auch Sophie Scholl
durch ihr Tun demonstriert und dieses Geschehen ist im Deutschland des 21.
Jahrhunderts genauso aktuell wie zu früheren Zeiten.
In Art. 20 Absatz 4 GG heißt es hierzu:


„Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben
alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht
möglich ist.“


Betrachten wir die Skala der Motivationen von der höchsten bis zur
niedrigsten Stufe, wo befindet sich dann unsere Jurisdiktion?


Pflicht - (Höchste)
Persönliche Überzeugung
Persönlicher Vorteil
Geld - (Niedrigste)


In der überwiegenden Mehrheit der Rechtsfälle geht es um Geld, nach dem
Motto: „Der Reiche kann sich sein Recht erkaufen.“ Sein Recht zu bekommen hängt
erst einmal davon ab, wie wohlhabend jemand ist. Kann eine Person sich keinen
Anwalt und die Verfahrenskosten leisten, dann ist Sie für das Rechtssystem
uninteressant. Das Ausmaß und die Größe des Unrechts spielen dabei überhaupt
keine Rolle. „Kann mit diesem Fall etwas erwirtschaftet werden?“ ist die wesentliche
Frage unseres Rechtssystems, bevor die Mühlen des Rechts in Bewegung gebracht
werden. Wir befinden uns hierbei auf der niedrigsten Stufe der Motivationen – Geld.


Der persönliche Vorteil steht an zweiter Stelle, so lange die Richter
systemkonforme Entscheidungen treffen, gewährt man ihnen freie Hand und die
Fortführung ihres sicheren Postens.


In den seltensten Fällen setzt sich die persönliche Überzeugung durch und
dabei kommt es zu einigermaßen gerechten Urteilssprüchen. Aber die Richter
müssen in diesen Fällen mit Repressalien seitens des Regimes rechnen, wenn sie es
wagen nicht systemkonforme Entscheidungen zu treffen.
Die Barrieren hin zur Pflichterfüllung werden so gut wie gar nicht mehr
überwunden, denn es herrscht die Betrachtung vor: „Die Hürden zur Pflicht zu
überwinden, wird schnell zur Bürde“.


Man könnte daraus ableiten: „Wo das Überwinden der Hürden für die
Rechtsprechung zur Bürde wird, werden die Richter obsolet“, denn ihre
Entscheidungen werden mehr Schaden als Nutzen für alle Beteiligten und die
Gemeinschaft bringen.


Die „Insolvenz“ des Betriebs Sigrid Vetter Gabelstapler liefert hierfür
ein ausgezeichnetes Beispiel.


Ein nicht insolventer, gesunder Betrieb wurde hier durch eine verstimmte
Mitarbeiterin der Krankenkasse mhplus, welche ungerechtfertigte Forderungen
mitten in der Coronazeit stellte, unnötig in die Insolvenz getrieben. Ein Verfahren
zur Überprüfung der Zahlungsfähigkeit wurde eingeleitet. Nachdem der offene
Betrag an die Krankenkasse von der Inhaberin Sigrid Vetter vollständig beglichen
wurde, war der eingesetzte Insolvenzverwalter emsig bemüht, erneut einen
vermeintlichen Zustand der Zahlungsunfähigkeit herbei zu führen, indem er das
Finanzamt dazu unter Druck setzte, die gewährten Stundungen aufzuheben und
einen Antrag zu stellen. Zu erwähnen wäre auch, dass der Betrieb keine
Lieferantenrechnungen offen hatte und bis zum Schluss mit Skonto bezahlte,
ebenso auch seine Raten und darüber hinaus seine Versicherungen.
Auch der Bankkredit wurde weiter bedient, jedoch nicht geschützt, wie von
Frau Vetter vom Insolvenzverwalter erbeten - ja sogar gefordert. Da das Vermögen
hoch war wurde der Kredit von der Bank gewährt, jedoch trotz dem Wissen der
Bank um das Vermögen, nun aufgekündigt.


Faktisch überstieg das Firmenkapital zur Zeit der Eröffnung das 16-fache der
Verbindlichkeiten, welche gestundet waren oder deren Raten konkludent bezahlt
wurden. Somit war faktisch kein Betrag offen.


Die Halle allein hatte einen Verkehrswert von 900.000 €, laut Informationen
des Maklers aus jener Zeit. Das Firmenkapital in Form von Ausstattung und Geräten
lag zu jener Zeit bei 4,6 Millionen €, ohne hierbei den Kundenstamm und die 2te
Firma mit festem Buchwert einzubeziehen. Diese Firma wurde vom
Insolvenzverwalter gar nicht als eine eigenständige Firma erkannt und daher gar
nicht als ein betriebsfremdes Vermögen erfasst.


Der Insolvenzverwalter ging eine Verschwiegenheitsverpflichtung mit einem
potentiellen Käufer ein, der von der Inhaberin Frau Vetter ausführlich zuvor mit
Bilanzen und Firmenportfolio, sowie über die gute Marktposition und die
Vermögensverhältnisse informiert wurde. Unter dem Vorwand zu helfen bereitet der
Käufer eine feindliche Übernahme vor.


Warum forderte der Insolvenzverwalter nicht von der Bank die Grundlage der
Finanzierung ein? Hätte er dadurch nicht das Vermögen des Betriebs leicht
erkennen können? Diese mangelhafte Vermögensaufnahme förderte und nutzte der
Käufer, um weiter den Kaufpreis zu senken und die Besitzerin zu schädigen.
Die erst 2019 erworbene Halle verkaufte der Insolvenzverwalter für lediglich
450.000 € an den Käufer Ulrich Knapp, ohne das Verkehrswertangebot des Maklers
zu erfragen. Laut unserer Maklerin lag der Verkehrswert der Halle zum Zeitpunkt
des Verkaufs bei 900.000 €.


Das gesamte Geschäft, das Firmenkapital und den umfangreichen
Kundenstamm, erhielt der Käufer Dr. Knapp für 850.000 € - also ein wahres
Schnäppchen unter dem Siegel der Verschwiegenheit.


Ein Resultat dieses Handels war, dass das Lebenswerk von 2 sehr fleißigen
Geschäftsleuten komplett enteignet wurde. Die Inhaberin wurde völlig ihres
Vermögens beraubt und zusätzlich verschuldet.


Der neue Inhaber hat kein spezifisches, technisches Verständnis von diesem
Geschäft und zerstört jetzt einen Betrieb, der im Schwerlastbereich und in
Staplervermietung mit Sondergeräten einzigartig aufgestellt war. Dr. Knapp reißt
ein gut aufgebautes und funktionierendes Produktionssystem und -Team
auseinander und zerstört es, indem er die wichtigsten Komponenten verkauft.


Deutschland verliert mit diesem Betrieb ein wichtiges Zahnrad der
Vermietung von Sondergeräten im Staplerbereich, sowie Maschinenverrückung und
Schwerlasttransporten, mit einem gut eingespielten Team und Können, das man
weit und breit nicht so schnell finden kann. Der Schaden der hier angerichtet wurde
übersteigt bei weitem den materiellen Schaden für die Inhaberin und ihren
Mitarbeitern. Hier wurde ein wesentlicher Schaden für einen Wirtschaftszweig in
Deutschland, der auf diese Dienstleitungen angewiesen war, angerichtet. Selbst
wenn diese Firma nur ein kleines Zahnrad im Getriebe der deutschen Wirtschaft
war, so bleibt doch seinem Kundenstamm nur noch sich über das Verschwinden
eines sehr zuverlässigen Partners zu beklagen.


Der derzeitige Inhaber Dr. Knapp hatte lediglich die Absicht möglichst billig
diesen Betrieb zu erwerben, ohne jegliche Kenntnisse und Fähigkeiten diesen zu
führen. Die Kunden wenden sich ab und dieser zuvor sehr effiziente Betrieb wird in
der Bedeutungslosigkeit verschwinden.
Der Schaden der hier durch einen Insolvenzbeschluss ohne korrekte Prüfung
entstand, geht weit über einen rein persönlichen Schaden hinaus und hat
überhaupt nichts mit Gerechtigkeit oder gesunden Menschenverstand zu tun.
Es handelt sich hier ganz offensichtlich um einen Raubzug legalisierter
Kriminalität.


Selbst der ehemaliger Oberstleutnand a. D. und Rechtsanwalt Claus Plantiko
betrachtet unsere Justiz in einem beschämenden Zustand, der zwingend behoben
werden müsste. Eine Jurisdiktion die solche Schäden absegnet und verursacht, hat
in meinen Augen keine ethische Grundlage.


Die Wirtschaftsleistung des Mittelstandes dieses Landes wird dadurch ruiniert
und alle Bürger werden auf diese Weise in die Mittelmäßigkeit und in eine
Abhängigkeit von den übrig bleibenden Konzernen getrieben. Die Individualität und
Vielfalt des Mittelstandes sowie seine Krisensicherheit gehen verloren. Die daraus
resultierenden Schäden für unser Land und unsere Bürger sind heute noch nicht
absehbar. „Made in Germany“ wird zu einem Slogen der Vergangenheit.


OTiTO

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