Die Architekten des Grauens
Geschrieben von OTiTO
Die Architekten des Grauens
Kommen wir zu dem zweiten Aspekt unserer ursprünglich Frage zurück. Wie war eine Katastrophe von dieser Grausamkeit möglich?
Anknüpfend an die Tradition der Kaufmann-Therapie (Elektroschock für „Kriegsneurotiker“) im ersten Weltkrieg und aufbauend auf Gobineaus Rassenideologie, die weniger die Rassen an sich als vielmehr die Gegensätze und Aufteilung der sozialen „Klassen“ in „Aristokratie“ und „Proletariat“ betraf, erfand der Psychiater Gustav Liebermeister, als einer der ersten die Formel des „Kulturmenschen“ und des „Triebmenschen“. In seiner Abhandlung über die sogenannten Kriegsneurosen machte er klar, dass zunächst einmal zwischen „höherstehenden Menschen“ und „Triebmenschen“ unterschieden werden müsse. Entsprechend dieser Aufteilung sollten dann die „Triebmenschen“ (Soldaten) möglichst frontnah behandelt werden, während die „Kulturmenschen“ (Offiziere) ihre Erkrankung in der Heimat auskurieren und „nicht zu früh“ wieder ins Feld zurückbeordert werden sollten.
Gobineaus Hauptdoktrin gipfelte in der Feststellung, „dass alle Zivilisationen von der weißen Rasse herstammen“ Die Gobineausche Rassentheorien wurden von dem Franzosen G. Vacher de Lapouge, ebenfalls ein Aristokrat, zur reinen Lehre der „Höherwertigkeit der sogenannten Arischen Rasse“ weitergeführt. Im Dunst dieses aristokratischen Herrenmenschenkults wurde nun erstmals die Theorie einer alles umfassenden Eugenik und Rassenhygiene formuliert.
Rassenhygiene bezeichnet wörtlich nichts anderes als „Hygiene“, „Sauberkeit“ der Rasse.
Eugenik setzt sich zusammen aus den griechischen Wörtern eu (=gut) und gennan (erzeugen), „gut erzeugt“ bedeutet der Begriff wörtlich übersetzt; oder mehr wissenschaftlich „Erbgesundheitslehre“. Tatsächlich wurde es in der Folge als austauschbarer Begriff mit dem Wort „Rassenhygiene“ verwendet. Das heißt, die Theorie der Eugenik besagt, dass bestimmte Erbanlagen als günstig, andere als ungünstig angesehen werden mussten.
Aber welche waren günstig? Nun, günstig waren die „Erbgesunden“, die Nichtkranken und die Arier.
Der Begriff Erbbiologie zielt in die gleiche Richtung, hier wird der Mensch auf die reine biologische Substanz reduziert. Konkret, der Mensch wäre lediglich ein Stück Fleisch und aus den darin enthaltenen Erbanlagen könnte man alles über ihn herausfinden, erfahren und wissen.
In dem Augenblick, wo die Eugenik, die angebliche Wissenschaft von den „richtigen“ Erbanlagen, Hochzeit feierte mit der Rassentheorie Darwins und Gobnineaus, war das Unglück geschehen. Psychiater nahmen also die durch nichts bewiesenen rassentheoretischen Betrachtungen auf und verknüpften sie mit der sogenannten Eugenik - ihrer Theorie über die Vererbung. Der Schulterschluss war perfekt. Eugenik und Rassenhygiene waren austauschbare Begriffe geworden und stellten die Grundlage des arischen Herrenmenschenkultes dar.
Der Arzt und Rassenhygieniker Dr. med., Dr. phil.h.c. Alfred Plötz kann als Begründer der psychiatrischen Züchtungsgedanken bezeichnet werden. Mit seinem bereits 1895 erschienen Werk „Die Tüchtigkeit unserer Rasse und der Schutz der Schwachen“ schuf er die Grundlagen zur deutschen Rassenhygiene. Daraus ein Zitat:
„Stellt es sich trotzdem heraus, dass das Neugeborene ein schwächliches und missratenes Kind ist, so wird ihm vom Ärzte-Kollegium, das über den Bürgerbrief der Gesellschaft entscheidet, ein sanfter Tod bereitet, sagen wir durch eine kleine Dosis Morphium... (...Die Eltern) überlassen sich nicht lange rebellischen Gefühlen, sondern versuchen es frisch und fröhlich ein zweites Mal, wenn ihnen dies nach dem Zeugnis über die Fortpflanzungsbefähigung erlaubt ist“
1911 veröffentlichen der Psychiater Ernst Rüdin und Prof. Dr. Max Gruber eine Bevölkerungsstudie zum Thema: „Fortpflanzung, Vererbung, Rassenhygiene“ Einige Auszüge lesen sich folgendermaßen:
„Alle Völker müssen eine außerordentlich große Zahl von Minderwertigen, Schwächlingen, Kränklichen und Krüppeln mit sich schleppen. … Die Forderung der Organisation systematischer Erhebungen darüber ist die nächste, welche die Rassenhygiene an die Staatsverwaltung zu stellen hat.“
Erinnert das nicht sehr an die eingangs erwähnten Meldebögen, welche die Mitarbeiter der reichsdeutschen staatlichen und privaten Heil und Pflegeanstalten 20 Jahre später für die T4 Gutachter auszufüllen hatten.
Und noch ein kurzer Auszug:
„Mit einer sittlichen Erneuerung allein, … mit dem Wiedererwecken von sozialer Moral, von wahrhaft völkischer Gesinnung und Lebensführung in unserer heutigen, fortwährend über Sozialreform deklamierenden Egoisten, ist es daher nicht getan. Hoffentlich ist die Zeit nicht fern, wo die Gesetzgeber einsehen, dass die Individuen von der Gesamtheit für diesen Dienst der Erzeugung eines tüchtigen Nachwuchses... Nur auf diesem Wege wird auch dem zerstörenden Übel der sogenannten Frauenemanzipation zu begegnen sein. Durch eine weise Gesetzgebung in dieser Richtung (…) würde auch zugleich in rationellster Weise die erforderliche Zuchtwahl getrieben werden können. Die freiwillige Sterilität der physisch und moralisch Minderwertigen wäre dann nur noch erwünscht!“
1911 wurde also diese erbhygienische Gesetzgebung zum ersten Mal in großem Stil gefordert. 22 Jahre sollte es dauern, bis dieser Wunsch in Erfüllung gehen sollte.
Ein erster wichtiger Schritt auf dem Weg zur Vernichtung „lebensunwerten Lebens“ war die Zwangssterilisation, die als „wichtige Kulturaufgabe“ zu begreifen war und an deren Durchführung die gesamte Ärzteschaft, die Ortsbehörden, die Lehrerschaft, die Wohlfahrtseinrichtungen, die Gemeindeschwestern und Hebammen zu beteiligen seien. Die Gesetzgebung stand jedoch der Zwangssterilisation im großen Stil entgegen. In der Folge machte sich der prominente Psychiater Gustav Aschaffenburg daran, die theoretischen Grundlagen für die Ausmerzung der “Minderwertigen“ weiter auszubauen. Sein Leben lang hatte er sich für die Sterilisation der „Volksschädlinge“ ausgesprochen und eine dem entsprechende Gesetzgebung ersonnen.
1920 wurde durch den Psychiater und Professor für Psychiatrie in Freiburg Alfred E. Hoche und Karl Binding, der es bis zum Reichspräsidenten brachte, eine denkwürdige Schrift um die Euthanasie verfasst. Die 62 Seiten umfassende Schrift kann wie folgt zusammen gefasst werden:
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Einem Schwerkranken oder Verwundeten, dem der Tod unmittelbar bevor steht, darf durch ein Medikament der Leidensweg verkürzt werden.
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Diese Art der bewussten Vorverlegung des Todes ist jedoch keine Tötungshandlung, sondern „in Wahrheit eine reine Heilbehandlung“
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Selbst ein beispielsweise durch einen Unfall Bewusstloser sollte der Euthanasie unterzogen werden dürfen, ohne dass dies juristische Konsequenzen haben darf.
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Es gibt Menschen, die für die Gesellschaft wertlos sind. Hierunter fallen in erster Linie die Insassen der „Idioteninstitude“ - Aufenthaltsorte, „nicht nur wertloser, sondern absolut negativ zu wertender Existenzen“.
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Die Gruppe der unheilbar Blödsinnigen, die weder in einer Tötung einwilligen können noch irgendeinen Lebenswillen zum Ausdruck bringen, darf getötet werden. Wörtlich: „Ihr Tod reißt nicht die geringste Lücke – außer vielleicht im Gefühl der Mutter oder der treuen Pflegerin. … In Zeiten höherer Sittlichkeit... würde man diese armen Menschen wohl amtlich von sich selbst erlösen.“
Damit wurde der Grundstein für eine Entwicklung gelegt, die zwanzig Jahre später zu ihrem grauenvollen Höhepunkt gelangen sollte. Hoche und Binding geben folgende wirtschaftliche Begründung als Rechtfertigung:
„Die Frage, ob der für diese Kategorien von Ballastexistenzen notwendige Aufwand nach allen Richtlungen hin gerechtfertigt sei, war in den verflossenen Zeiten des Wohlstands nicht dringend: jetzt ist es anders geworden, und wir müssen uns ernstlich mit ihr beschäftigen!“
Erinnern wir uns an die wirtschaftlichen Umstände aus dem vorherigen Artikel „Architekten des Chaos“, dann sehen wir, wie hier der Plan der „Architekten des Grauens“ eine logische Ergänzung findet. 1912 wurde der Psychiater Emil Kraepelin vom deutschen Verein für Psychiatrie beauftragt eine Studie für die Entwicklung eines Forschungsinstituts auszuarbeiten. Mit Fördergeldern von Krupp, dem Verband der Deutschen Chemischen Industrie und den amerikanischen Sponsoren James Loeb und der Rockefeller Stiftung wurde die Deutsche Forschungsanstalt (bestehend aus Hirnforschungsabteilung, psychiatrische Erbforschung, experimentelle Psychologie, Blut- [Serologie] und chemische Forschung) finanziert und am 13. Juni 1928 in der Kraeplinstraße 2 in München eröffnet.
Der „Humangenetiker“ Fritz Lenz wirkte in der Zeit von 1919 bis 1933 für das „Archiv für Rassen- und Gesellschaftsbiologie“ an vorderster Front mit. Zusammen mit Erwin Bauer und Eugen Fischer verfasste er das Buch „Menschliche Erblehre und Rassenhygiene“ das 1921 in München erschien. Mit Lenz` eigenen Worten wird deutlich, dass er selbst – neben anderen – Hitlers Wegbereiter war:
„Von eigentlich rassenhygienischen Büchern hat Hitler, wie ich höre die zweite Auflage des Bauer-Fischer-Lenz gelesen, und zwar während seiner Festungshaft in Landsberg. Manche Stellen daraus spiegeln sich in Wendungen Hitlers wider. Jedenfalls hat er die wesentlichen Gedanken der Rassenhygiene und ihre Bedeutung mit großer geistiger Energie sich zu eigen gemacht, während die meisten akademischen Autoritäten diesen Fragen noch ziemlich verständnislos gegenüberstanden“
Das sind die ursprünglichen Wurzeln für die Theorie der Ausmerzung der „Minderwertigen“. Am 4 Juli 1933 schließlich wurde das Gesetz zur Sterilisation erlassen. Damit war der alte Anspruch vieler Psychiater und Ärzte aus der Zeit der Weimarer Republik eingelöst.
Rüdins Kommentar zum „Gesetzt zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“:
„Mit der Annahme des Gesetztes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses hat die nationalsozialistische deutsche Reichsregierung einen bedeutungsvollen Schritt für die Zukunft unseres Volkes getan. Unsere früheren Regierungen konnten ihrer ganzen Einstellung und Zusammensetzung nach zu einem Entschluss in dieser Frage nicht kommen, wie überhaupt der deutsche Parlamentarismus sich als unfähig erwiesen hat, grundsätzlich neue Wege zur Rettung unseres Volkes zu beschreiten. … Erst die nationalsozialistische Weltanschauung hat den Blick unseres Volkes in die Zukunft gerichtet, wir haben uns wieder auf den Sinn unseres Lebens, auf den Zweck unseres Staatswesens, den Kampf um den Fortbestand und Leben der Familie, der Art und der Rasse besonnen! Hitler schreibt in seinem Buch „Mein Kampf“: „Wer körperlich und geistig nicht gesund ist, darf sein Leid nicht im Körper seines Kindes verewigen... Das Gesetz ist demnach als eine Bresche in das Geröll und die Kleinmütigkeit einer überholten Weltanschauung und einer übertriebenen selbstmörderischen Nächstenliebe der vergangenen Jahrhunderte aufzufassen.“
Nicht erst Hitler nach 1933, sondern der Arzt und Rassenhygieniker Dr. med., Dr. phil.h.c. Alfred Plötz, der Psychiater Rüdin zusammen mit Professor Max Gruber, Psychiater Alfred E. Hoche gemeinsam mit dem Juristen Binding sowie der Humangenetiker Fritz Lenz legten in ihren dramatischen Appellen, die Gründe für die Ausmerzung logisch nieder – so logisch, dass sie freimütig von einer großen Anzahl Menschen übernommen wurden. Es geht hier nicht darum Hitler und seine Mörderbanden zu rechtfertigen, sondern auf die Ursprünge eines antisozialen Gedankengutes hinzuweisen, um es nachvollziehbar zu machen was uns allen so unverständlich scheint. Besonders im Umfeld dieser destruktiven Charaktere mit intellektuellem Anstrich, scheint es zu einer Art geistiger Ansteckung zu kommen. Einige Menschen, die einen guten Grund, für eine wie auch immer geartete Einstellung und Handlungsweise bekommen (besonders wenn dies juristisch, wissenschaftlich, und wirtschaftlich „untermauert“ wird) neigen dazu innere moralische Barrieren fallen zu lassen und zerstörerischen, antisozialen Trieben freien Lauf zu lassen. Auf diese Weise ließen antisoziale Unterstützer die absurden Gedanken unterdrückerischer Psychiater zu einer Realität werden.
Treten wir also ein in das Gruselkabinett der Architekten des Grauens. Am 30. Januar 1933 wird der gebürtige Österreicher Adolf Hitler zum Deutschen Reichskanzler gewählt. Mitte März erklärt der Innenminister Göring den Kampf gegen den „Schmutz“ - was auch immer er darunter versteht. Am 22 März wird in Dachau das erst Konzentrationslager eingeweiht. Verwahrloste Mitglieder der Gesellschaft sollen dort untergebracht und erzogen werden. Der „Untermensch“ soll ausgeschaltet werden, so der Reichsführer der SS Heinrich Himmler vor Truppenkommandeuren. Am 14 Juli 1933 wird das „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ verabschiedet, der Tag des Inkrafttretens ist der 1. Januar 1934. Hauptinitiator dieses Gesetzes ist, wie bereits erwähnt, Ernst Rüdin, der Direktor des Kaiser-Wilhelm-Instituts für Psychiatrie. (Deutsche Forschungsanstalt für Psychiatrie) in München. Es wird nun in großer Zahl sterilisiert (von 1934 und 1945 zwischen 100.000 und 350.000 Menschen, viele davon später der Euthanasie zugeführt) und ausgesondert. Viele werden aus rein politischen Gründen der Sterilisation zugeführt.
Der Würzburger Psychiater Werner Heyde, geboren 1902 (praktizierte nach dem Krieg unter dem Namen Dr. Swade weiter, unter Kenntnis seiner Kollegen), schreibt Anfang März 1933 ein psychiatrisches Gutachten über einen Geisteskranken, das Millionen von Menschen zum Verhängnis werden soll. Theodor Eickes, als gemeingefährlich eingeliefert worden, wird von Heyde als entlassungsfähig und nicht gefährlich eingestuft. Allerdings gelingt die Entlassung Eickes erst nachdem Heyde sich unmittelbar mit Himmler ins Einvernehmen setzt – denn der für die Haftentlassung zuständige Polizeipräsident in Ludwigshafen hatte nämlich das Gutachten ignoriert und es vorgezogen, seinem Menschenverstand mehr zu glauben als einem Psychiater. Eicke, SS-Standartenführer, wird noch 1933 erster Kommandant von Dachau und 1934 Inspekteur und Chef aller Konzentrationslager, sowie ab 1936 erster Führer der SS-Totenkopfverbände.
Ein charakterisierendes Zitat hierzu aus dem SS-Kampfblatt vom 18. März 1937:
„Man müsste ein Gesetz schaffen, dass der Natur zu ihrem Recht verhilft. Die Natur würde dieses lebensunwürdige Geschöpf verhungern lassen. Wir würden humaner sein und ihm einen schmerzlosen Gnadentod bereiten. Das ist die einzige Humanität, die in solchen Fällen angebracht ist, und sie ist hundertmal edler, anständiger und menschlicher als jene Feigheit, die sich hinter der Humanitätsduselei verkriecht und dem armen Geschöpf die Last seines Daseins, der Familie und der Volksgemeinschaft die Last des Unterhalts aufbürdet.“
Heyde schreibt in seinem Lebenslauf am 1. Januar 1939:
„Im Jahre 1936 wurde ich … dringend aufgefordert, die psychiatrisch-neurologische und erbbiologische Überwachung der Konzentrationslager einzurichten und zu leiten und eine psychiatrisch-neurologische Gutachtertätigkeit für die Geheime Staatspolizei zu übernehmen.“
Damit beginnt eine fatale Verkettung von Ereignissen. Ab 1937 werden Störenfriede und Gewohnheitsverbrecher systematisch in KZs überführt. Fürsorgeverbände fordern auch „Wanderer, Trinker, Arbeitsscheue, Fürsorgezöglinge und selbst bereits sterilisierte, schwachsinnige Frauen dingfest zu machen“. Aus dem Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses entwickelt sich allmählich eine Hexenjagd, die schließlich in der „Euthanasie“ gipfelt. Hitler und seine Waffen-SS, versessen darauf den „Volkskörper zu reinigen“, angestachelt durch die rassenhygienischen Lehren von Lenz, Rüdin und anderen, drängen in Richtung einer radikalen Lösung.
Wieder greifen Psychiater dem NS-Regime hilfreich unter die Arme.
Professor Werner Villinger, Psychiater und leitender Arzt in Bethel, führt den Begriff der „endogenen Arbeitsscheu“ ein und führt diese auf erbliche Gründe zurück (endogen = von innen, anlagebedingt) Ein Mitarbeiter Rüdins stuft Landstreicher als erblich bedingte Psychopathen und Schwachsinnige ein. Selbst nicht-schwachsinnige Menschen werden als „getarnt Schwachsinnige“, welche die Maske der Schlauheit tragen, bezeichnet. Wer normal ist, aber lästig, wird als „getarnt schwachsinnig“ klassifiziert! Also Kommunisten, Pazifisten und eingefleischte Demokraten – sie alle sind in Wirklichkeit „getarnt Schwachsinnige“ in den Augen der Psychiatrie.
Nun beginnt eine großangelegte Aktion gegen alle „Arbeitsscheuen“, „Verbrecher“, „Trinker“, „Landstreicher“, „Bettler“ und „Störenfriede“, was auch immer die Nationalsozialisten darunter verstehen. Verhaftet wird praktisch jeder, der durch sein Verhalten „der Gesellschaft zur Last fällt.“
1936, mit dem Dienstantritt Heydes als psychiatrischem Leiter aller KZs, beginnen die Deportationen aus den Anstalten. Die Insassen kirchlicher und karitativer Anstalten werden in staatliche Institutionen überführt, unter anderem nach Hadamar, einer späteren Tötungsanstalt.
Die propagandistische Vorbereitung der „Euthanasie“ beginnt etwa zur selben Zeit. Besucher werden durch psychiatrische Institutionen geführt, um die Notwendigkeit von Erbhygiene und Euthanasie am lebenden Objekt zu demonstrieren; Abiturienten schreiben Schulaufsätze zum Thema Euthanasie. Die Entlastung der Staatskassen spielt dabei eine alle anderen Argumente überragende Rolle.
Der erste offiziell verzeichnete Fall legitimierter Tötung – also von Euthanasie – ereignet sich Anfang 1939. Auf Gesuch eines Vaters an den Führer Adolf Hitler wird Dr. Karl Brandt, Hitlers Begleitarzt und Mediziner, damit beauftragt, sich des Falls Knauer, so der Name des Kindes, anzunehmen. Die Justiz wird informiert – das Vorgehen Brandts wird vom Führer gedeckt, um ein Einschreiten der Justiz zu verhindern - denn Euthanasie war nach damaligen Recht offiziell illegal! Hitler ermächtigte Karl Brandt und Philipp Bouhler, den Leiter der Kanzlei des Führers:
„in Fällen ähnlicher Art analog dem Fall Kind Knauer zu verfahren“
Es kommt zu mehreren Besprechungen zum Thema Euthanasie, aber Hitler lehnt eine gesetzliche Regelung ab. Am 1. September 1939 wird die schriftliche Lizenz zum Töten von Adolf Hitler, mit folgendem Wortlaut, erteilt:
„Reichsleiter Bouhler und Dr. med. Brandt sind unter Verantwortung beauftragt, die Befugnisse namentlich zu bestimmender Ärzte so zu erweitern, dass nach menschlichem Ermessen unheilbar Kranken bei kritischer Beurteilung ihres Krankenzustandes der Gnadentod gewährt wird.“
Zum selben Datum fallen deutsche Truppen in Polen ein und treten den zweiten Weltkrieg los. Da nun menschliche Körper im Reich zu Mangelware werden könnten wird zudem ein offizieller Sterilisierungsstopp verfügt. Die Ehetauglichkeit muss nicht mehr attestiert werden und es soll nur noch in Ausnahmefällen sterilisiert werden.
Nach dem vorgeschlagenen Model aus dem Jahre 1920, des Eingangs erwähnten Psychiaters Alfred Hoche und Karl Binding, wird der getarnte Vernichtungsfeldzug T4 gegen alles „Minderwertige“, unter der Leitung von Reichsleiter und Chef der Reichskanzlei des Führers Phillip Bouhler, gestartet. Bouhler und Brand bekommen die Kinder- und Erwachseneuthanasie zugewiesen und wählen das dafür nötige Fachpersonal aus.
Folgende Ärzte und Psychiater sind namentlich bekannt: die Ordinarien für Neurologie und Psychiatrie Max de Crinis (Berlin), Carl Schneider (Heidelberg), Berthold Kihn (Jena), und der aufgestiegene Professor Werner Heyde (Würzburg). Hinzu kommen für die Kindereuthanasie Wentzler, Unger und Heinze, weiterhin die Anstaltsdirektoren Dr. Pfannmüller (Eglfing-Haar) und Dr. Bender (Berlin-Buch) und später noch Professor Nitsche (Sonnenstein bei Pirna).
Die vom Führer angeordnete „Aktion Gnadentod“, soll im Geheimen von ausgewählten und politisch zuverlässigen Psychiatern, Ärzten und Pflegern durchgeführt werden. Die Begründung für die Aktion ist, dass Lazarettraum für die Verwundeten des bevorstehenden Krieges geschaffen werden solle. Hitler lehne zwar eine gesetzliche Regelung aus außenpolitischen Gründen ab, aber dennoch sei jeder der mitmacht vor Strafverfolgung geschützt. Kohlenmonoxyd soll für die Vernichtung verwendet werden. Die I.G. Farbenindustrie übernimmt die Herstellung des Gases.
Alle Verantwortlichen wissen, dass Hitler eine gesetzliche Regelung aus politischen Gründen ablehnt. Mit anderen Worten, was sich in den nächsten knapp sechs Jahren, aufgrund eines Geheimschreibens, in den verschiedenen Tötungsanstalten in Deutschland, Österreich und Polen abspielt, ist selbst nach den Gesetzen des Dritten Reichs illegal. Die Meister des Tötens, die nunmehr ans Werk gehen, haben zu keinem Zeitpunkt eine gesetzliche Genehmigung für ihr grausames Werk der Vernichtung.
Am 9. Oktober wird an sämtliche Anstalten des Reichs ein Erlass verfügt, der die Meldepflicht über Anstaltsinsassen nach bestimmten Kriterien anweist. Der Erlass ist so getarnt, dass der Eindruck entsteht, eine bessere Organisation der Krankenversorgung im Zuge der kriegsbedingten Maßnahmen, sei der Zweck des Meldebogens.
In Berlin wird die Tötungszentrale gegründet unter dem Namen „Reichsarbeitsgemeinschaft Heil- und Pflegeanstalten“. Ihr Sitz ist ab April 1940 in der Tiergartenstraße 4 in Berlin (Decknahme T4). Die Zahl der von der Aktion zu erfassenden Menschen wird bereits Anfang Oktober auf 70.000 geschätzt. Eine Zahl die im weiteren Verlauf noch bedeutungsvoll wird.
Neben dem Obergutachter Werner Heyde werden noch 30 weitere Gutachter, vorwiegend Psychiater, ernannt. Jeweils drei Ärzte sollen über einen Fall anhand der ausgefüllten Meldebogen entscheiden, die in großer Zahl bei der Reichsgemeinschaft, an ein eigens dafür eingerichtetes anonymes Postfach, eingehen. Die Gutachter verdienen ein anständiges Geld für ihre Arbeit. So erhält ein als Gutachter tätiger Psychiater ab Oktober 1940 für die Auswertung von bis zu 500 Meldebögen im Monat eine Entschädigung von 100 Reichsmark, bis 2.000 Bögen 200 Reichsmark, bis 3.500 Bögen 300 Reichsmark und darüber 400 Reichsmark. Die als Gutachter tätigen Ärzte arbeiten wie am Fließband, obwohl diese Tätigkeit neben ihrer regulären Arbeit zu verrichten ist. Dr. Pfannmüller aus Haar bei München bearbeitet in drei Wochen 2.000 Meldebögen, ein anderer - Dr. Schreck - in neun Monaten 15.000 Bögen, nach eigener Aussage „sehr gewissenhaft“. Ein Zeuge berichtet, dass ein begutachtender Arzt sogar „in einer öffentlichen Kneipe bei einem Glas Wein“ arbeitete.
In der Berliner Zentrale (T4) treffen die Meldebögen der reichsdeutschen staatlichen und privaten Heil- und Pflegeanstalten in großer Zahl ein. Der administrative Ablauf ist penible festgelegt. Die Meldebögen werden fotokopiert und von der Zentrale jeweils an drei Gutachter und danach an einen Obergutachter geschickt. Die drei psychiatrischen Ärzte, die ihre Entscheidung zu treffen haben, markieren diese mit einem roten „+“-Zeichen, wenn der Betreffende zu töten ist, und mit einem blauen „-“-Zeichen, wenn er am Leben bleiben darf. Der Obergutachter hat das letzte Wort und muss in Zweifelsfällen eine endgültige Entscheidung treffen. Einer der Obergutachter ist Heyde, der zweite Linden, später ersetzt durch den Psychiater Nitsche. In Zweifelsfällen liegt die allerletzte Entscheidung bei Brack einem Wirtschaftswissenschaftler, der weder von Medizin noch Psychiatrie etwas versteht.
Die T4 Zentrale fährt mit der Aktion finanzielle Profite ein. Diese entstehen dadurch, dass zwischen Tötungstag und angeblichem Sterbedatum mehrere Tage manchmal Wochen liegen, in welchen der Anstaltsaufenthalt dennoch bezahlt werden muss. Abgewickelt werden diese Angelegenheiten von der Zentralen Verrechnungsstelle Heil- und Pflegeanstalten. Die Kostenträger müssen an die zentrale Verrechnungsstelle die Tageskosten für die Zeit bezahlen, in der der längst Hingemordete angeblich in der Verlegungsanstalt untergebracht ist. Hans-Joachim-Becker, der Leiter der Verrechnungsstelle hat bei der Übergabe seines Postens an seinen Nachfolger bereits 14 Millionen Reichsmark auf dem Konto.
Am 18. November wird mit der Gründung der „Gemeinnützigen Krankentransport GmbH“ kurz GEKRAT das Transportproblem gelöst, um die von den Gutachtern ausgewählten Patienten in die Vernichtungsanstalten zu überstellen.
Anfang Dezember 1939 erfolgen die ersten Abtransporte von Geisteskranken aus der heute polnischen Anstalt Meseritz. Die Menschen werden schlimmer als Vieh behandelt, dass man zum Schlachthof fährt. Sie werden von Soldaten auf die Wagenplattform geworfen. Zeugenaussagen zufolge erhalten viele von ihnen eine „Beruhigungsspritze“ mit einer Überdosis Scopolamin (ein Antikrampfmittel).
Ein Augenzeuge berichtet:
...“die Kranken bekamen nach einigen Minuten einen Schock, der sich in Form von Schaum auf den Lippen äußerte, Abbruch der Reaktionsfähigkeit, Hervortreten der Augen, gefolgt von der Unfähigkeit die Glieder zu bewegen.“
Mitte Januar 1940 finden, unter Leitung von Brack und Psychiater Heyde, die ersten Probetötungen statt. Ein Augenzeugenbericht:
„Bei dieser ersten Vergasung wurden etwa 18-20 Personen vom Pflegepersonal in diesen 'Duschraum' geführt. Diese Männer mussten sich in einem Vorraum ausziehen, so dass sie vollkommen nackt waren. Die Türe wurde hinter ihnen verschlossen. Diese Menschen gingen ruhig in den Raum und zeigten keinerlei Anzeichen von Erregung. Dr. Widmann bediente die Gasanlage, durch das Guckloch konnte ich beobachten, dass nach etwa einer Minute die Menschen umkippten oder auf Bänken lagen. Es haben sich keinerlei Szenen oder Tumulte abgespielt. Nach weiteren fünf Minuten wurde der Raum entlüftet. Besonders dazu bestimmte SS-Leute holten auf Spezial- tragbaren die Toten aus dem Raum und brachten sie an die Verbrennungsöfen.“
Das scheinbar gute Gelingen dieser Probetötungen sowie weiterer ähnlicher Vergasungen beflügelte nunmehr die Produktion in den Tötungsanstalten. Parallel finden weitere Tötungsaktionen im besetzten Polen mit fahrenden Gaswagen statt.
Nach außen wird der Anschein eines natürlichen Todes geweckt. Die Angehörigen erhalten aus der Anstalt, in die der „tragisch Verstorbene“ verlegt worden war, Nachricht über den plötzlichen Tod ihres Verwandten. Die Benachrichtigungsschreiben haben fast immer gleichen oder ähnlichen Wortlaut: als Todesursache werden Herzversagen, Gehirnlähmung oder ganz einfach eine tödlich verlaufende schwere Erkrankung angegeben.
Die beteiligten Psychiater – dies sei immer wieder betont – vollziehen ihre Dienstpflicht sehr gewissenhaft. Über jeden Ermordeten wird Buch geführt. Niemand verschwindet, ohne dass das Standesamt ordnungsgemäß informiert wird.
Als im August 1941 die Euthanasie von Hitler gestoppt wird, haben die Psychiater die genannte Zahl von 70.000 infrage kommenden Insassen um 273 überschritten. Kein Protest seitens der beteiligten Psychiater ist bekannt; die Tötung geschieht vorrangig aus Nützlichkeitserwägungen, wie aus einem internen T4 Dokument ersichtlich ist:
„Ausscheidung all derjenigen, die unfähig sind, auch nur in Anstalten produktive Arbeit zu leisten, also nicht nur von geistig Toten.“
Es gibt verschiedene Spekulationen weshalb von Hitler die Euthanasie gestoppt wurde, die wahrscheinlichste ist aber, dass die ursprünglich als Schätzzahl angegebene Menge an zu vernichtenden Patientenmaterial bis zum August 1941 exakt erreicht war. Die ursprüngliche Aktion hat also ihren Zweck erfüllt – nicht jedoch die Euthanasie als solche. Genau hier nimmt die Geschichte eine Entwicklung, die hochdramatisch, ja in ihrer ganzen Niederträchtigkeit gar nicht mehr nachzuvollziehen ist.
Bereits seit Anfang 1941 bestehen in der Kanzlei des Führers offenbar Pläne, die Tötungskapazitäten der T4 dafür zu nutzen, auch die überfüllten Konzentrationslager von den „Ballastexistenzen“ zu säubern. Diese Säuberungsaktion läuft unter dem Aktenzeichen und Namen „f14f13“ und stellt tatsächlich die Vorstufe zur „Endlösung“ der Judenvernichtung dar. Mit anderen Worten, die psychiatrischen Vernichtungsmodelle und das bereits bewährte Personal werden nunmehr dafür eingesetzt, um auch in den Konzentrationslagern tätig zu werden. Ab April besuchen renommierte Ärzte die KZs, darunter Heyde und Nitsche, die Obergutachter der T4. Nitsche über die Kriterien nach denen selektiert wird:
„Die Durchkämmung der KZs fand nach genau denselben Gesichtspunkten anhand derselben Meldebögen statt wie die der Irrenhäuser“
Tatsächlich läuft also alles nach dem bekannten Verfahren ab: Meldung der „kranken“ KZ-Insassen, Abtransport durch die GEKRAT und Vergasen in den Anstalten Bernburg, Hartheim und Sonnenstein. Insbesondere trifft es nun Juden, Polen, Verbrecher und Pazifisten. Die Tötungsanstalten haben also auch nach dem offiziellen Stopp der Euthanasie mehr als genug Arbeit. Jedoch werden jetzt keine Trostbriefe mehr für die Angehörigen verschickt und keine Sterbeurkunden mehr ausgestellt. Der offizielle Tod der Häftlinge findet im KZ statt.
Ein Wendepunkt tritt erst am 27. April 1943 ein, als die Rüstungsindustrie, nach den Niederlagen an der Ostfront, ihr Äußerstes geben muss. Nun sind KZ-Häftling plötzlich als Arbeitskräfte gefragt.
Als die sogenannte Endlösung der Judenfrage ansteht, werden ebenfalls das Knowhow und das Personal der T4 bemüht. Die nach Reinhard Heydrich benannte „Aktion Reinhard“ - die Abstellung des Euthanasie-Personals zur Judenvernichtung – beginnt ziemlich exakt nach dem Euthanasie-Stopp in der zweiten Jahreshälfte des Jahres 1941. In der Folge werden in Polen drei Vernichtungslager nach dem Muster der deutschen Tötungsanstalten eingerichtet: im März 1942 wird Belzec in Betrieb genommen, im Mai 1942 Sobibor und im Juli 1942 Treblinka. Schätzungen zufolge sterben allein in diesen Lagern mindestens 1,7 Millionen Menschen. Die Kammern werden so konstruiert, dass etwa 500 Menschen gleichzeitig in den „sanften Schlaf“ geführt werden können, allerdings sind die Schlachtbankwärter durchaus nicht kleinlich und schaffen mitunter bis zu 1.500 Menschen in die dafür viel zu kleinen Räume.
„Wenn er auf eine möglichst letzte Ausnutzung der Gaskammern bestanden habe, so sei das auch im Interesse der wartenden Juden geschehen; denn je schneller die Vergasungen erfolgt seien, umso kürzer seien die Leiden und Ängste der noch nicht vergasten Juden gewesen. Diese hätten insbesondere während des strengen Frostes im Winter sein Mitleid erregt, da sie nackt und frierend bei mitunter 20 Grad Kälte im Schlauch (Wartegang) auf ihre Abfertigung hätten warten müssen. Er habe sich dann besonders eifrig für eine schnelle und rationelle Füllung der Gaskammern eingesetzt, um den nackten Menschen den Aufenthalt in der schneidenden Kälte zu verkürzen.“
Die Vernichtung der Juden wird zu einer exakten Kopie der in Deutschland durchgeführten Euthanasie.
Dazu Brack, der Leiter der gesamten Euthanasie:
„Nach Sachlage bestehen keine Bedenken, wenn diejenigen Juden, die nicht arbeitsfähig sind, mit den Brackschen Hilfsmitteln beseitigt werden“
Der Augenzeuge Kurt Gerstein, selbst ein SS-Mitglied, war so entsetzt bei einem Besuch am 18. August 1942 in einem der drei Vernichtungslager, dass er den Papst und die Alliierten zum Eingreifen drängen wollte, allerdings ohne Erfolg. Er berichtet darüber wie Ihm Wirth, der Inspekteur aller drei Lager, eine Massenvernichtung von 700 – 800 Menschen demonstrierte:
„'Gut vollpacken' befiehlt der Inspekteur, bis sich die Menschen auf den Füßen stehen. Gerstein berichtet wie der Dieselmotor nicht anspringt und die Menschen in den Gaskammern schreien, bis endlich nach 2 Stunden 49 Minuten der Motor anläuft, wie nach weiteren 32 Minuten die letzten tot sind, das Arbeitskommando die Türen öffnet, die Toten noch aufrecht wie Basaltsäulen stehen, weil sie nicht umfallen können. Wie man die Leichen hinaus wirft, blau, nass von Schweiß und Urin, die Beine voller Kot und Regelblut. - Kinder dazwischen auch Säuglinge. - Wie die Münder der Toten mit Haken geöffnet werden, nach Goldkronen gesucht, Zähne herausgebrochen werden, After und Genitalien nach versteckten Brillanten untersucht werden, während draußen, nackt schon wieder Hunderte bereitgehalten werden, zur nächsten Vergasung und Vernichtungsexperte Wirth dem entsetzten Gerstein eine Konservenbüchse mit Zahngold hin hält und sagt: 'Heben Sie mal, was für ein Gewicht das Gold hat.'“
Als aufgrund der Hitler-Verfügung vom 24. August 1941 die „Euthanasie“ sofort einzustellen war, werden die psychiatrischen Anstalten hinter vorgehaltener Hand in der einen oder anderen Form zum Weitermachen aufgefordert. Ein Beispiel stellt die Anstalt Hildburghausen dar, die der Staatsrat Professor Astel besuchte:
„Dr. Astel forderte uns Ärzte damals auf, die Euthanasie fortzusetzen. Er erwähnte zwar das Wort 'Euthanasie' nicht, aus seinen Worten war jedoch deutlich zu erkennen, dass er es von uns erwartete.“
Auch die Euthanasie von Kindern ist vom Euthanasie-Stopp kaum betroffen. Als Prunkstück der kinderpsychiatrischen Nazi-Forschung gilt die Kinderfachabteilung der Anstalt Brandenburg-Görden unter der Leitung von Prof. Heinze. Berüchtigt wird auch die Idsteiner Tötungsanstalt Kalmenhof, hier werden zahllose Kinder ermordet. Kinder werden meist mit einer Spritze oder einer Giftbeimischung ins Essen „hingerichtet“. T4 Arzt sagte aus:
„Ein Teil der Kinderleichen wurde von Prof. Hallervorden aus Berlin seziert und zu wissenschaftlichen Auswertung mitgenommen …. ich glaube es waren insgesamt zwei Transporte. Professor Heinze war damals selbst in Brandenburg.“
Insbesondere ist man seitens der Psychiater an der Erforschung der Gehirne der Getöteten interessiert; Die Heidelberger Universität arbeitet eng mit den Tötungsanstalten zusammen, um sich entsprechendes „Material“ zuliefern zu lassen. Professor Hallervorden vom Berliner Kaiser-Wilhelm-Institut für Hirnforschung nimmt beinahe 700 Gehirne von der GEKTRAT in Empfang. Lassen wir dazu Hallervorden selbst, aus einer späteren Vernehmung, zu Wort kommen:
„Ich hatte erfahren, dass sie das tun wollten und so ging ich zu ihnen hin und sagte ihnen: 'Jungs, wenn ihr all diese Leute umbringen wollt, dann nehmt ihnen doch wenigstens die Gehirne raus, so dass das Material benutzt werden kann.' Sie fragten mich, wie viele ich untersuchen könnte, und ich sagte ihnen, eine unbegrenzte Zahl – je mehr desto besser. (…) Es befand sich wunderbares Material unter diesen Gehirnen, herrliche Geisteskrankheiten, Verformungen und frühe kindliche Erkrankungen. Natürlich nahm ich die Gehirne an. Woher sie kamen und wie sie zu mir gelangten, interessierte mich wirklich nicht.“
Auf dem Eichberg im Rheingau ist man nicht nur an den Gehirnuntersuchungen interessiert, sondern es werden auch Menschenversuche mit Medikamenten im Auftrag der I.G. Farben unternommen. In dieser Anstalt werden ohne Unterbrechung bis Kriegsende Kinder und Erwachsene (darunter Ostarbeiter) getötet. Zwischen dem Eichberg und der Heidelberger Forschungsstelle entbrennt ein Streit um die Gehirne; Professor Carl Schneider in Heidelberg beansprucht einen Teil des sogenannten „Materials“ für seine Forschungen.
Bei allem ist die Euthanasie-Zentrale mit von der Partie, organisiert Personal und Tötungsmaterial, stellt ihr Knowhow und ihre administrativen Mittel zur Verfügung. Die „T4“ ist tatsächlich der „harte Kern“ des Vernichtungsgeschehens und stellt nicht nur die Vorhut für die später einsetzende Massenvernichtung von Juden, Zigeunern, Polen und anderen „lebensunwerten“ Menschenformen, sie ist in der Tat Organisator, Ausbildungszentrale und geistiger, wie auch administrativer Kopf der Schlange, die sechs Jahre lang ihr vernichtendes Werk anrichtet.
Seit dem Kriegsausbruch war die gesamte Propaganda fast ausschließlich auf das Kriegsgeschehen ausgerichtet, auf diese Weise konnten die „Vernichter“ ihr geheimes Treiben, lautlos hinter den Kulissen vollziehen, ohne je das Licht der Öffentlichkeit fürchten zu müssen.
Die Propagandamaschinerie des NS-Regimes hat bis heute die gänzliche Aufdeckung darüber, wer sich hinter der T4 alles verbarg, verhindert. Nur mühsam können die Zusammenhänge rekonstruiert werden; die ganze Dimension der „T4“ ist bis dato völlig unzureichend durchleuchtet und deren Bedeutung unterschätzt. Der gesamte Feldzug namhafter Psychiater unter der Schirmherrschaft der NSDAP konnte sowohl vor und während des Krieges ohne viel Aufsehen vonstatten gehen, als auch nach dem Krieg unentdeckt bleiben. Erst Mitte der siebziger Jahre setzte allmählich eine Aufarbeitung dieses schrecklichen Stücks Vergangenheit ein, die jedoch bislang nie in aller Deutlichkeit stattgefunden hat.
Die NS-Psychiatrie war mehr als nur Befehlsempfänger und -vollstrecker. Sie war Mitinitiator, wenn nicht sogar Haupttriebkraft der späteren Völkervernichtung in ganz großem Stil. Die wahren Schuldigen wurden selten in der Öffentlichkeit laut beim Namen genannt: Psychiater, die unter dem Deckmäntelchen ihrer pseudowissenschaftlichen Behauptungen kaltblütig ein ethnisches Säuberungsprogramm ausgeführt hatten. Die Hintermänner die wirklich bestimmten, was geschehen sollte, waren Psychiater in protegieren Positionen! Es waren Psychiater in Spitzenpositionen wie z. B. die Professoren Max de Crinis und Carl Schneider, die aktiv Planung und Durchführung einer „Vernichtungspsychiatrie“ betrieben.
Das also ist das fehlende Puzzleteil in den Geschichtsbüchern: die Tatsache, dass über die „T4“ - die Psychiatrie - in vollem Umfange mitverantwortlich zu machen ist, an dem, was sich zwischen 1939 und 1945 in Deutschland, Polen und Österreich ereignete.
Im Rahmen der 44. Sitzung des Corona Ausschusses "Die Wurzeln des Übels" wurde die Holocaust Überlebende Vera Sharav von RA Dr. Reiner Füllmich interviewt. Damit stehen ergänzend zu diesem Artikel noch Informationen aus erster Hand auf meinem Telegram Kanal zur Ansicht bzw. alternativ zum Download bereit.